Leistung 08 · Service und Wartung

Bereit ist nur, was geprüft ist

Eine Ersatzstromanlage arbeitet im Verborgenen, bis es darauf ankommt. Ob sie dann übernimmt, entscheidet die Wartung. Wir prüfen, warten und dokumentieren Ihre Anlagen, bundesweit und mit eigenem Fachpersonal.

dokumentiertJede Wartung mit Prüfprotokoll für Behörden und Versicherer
24 Std.Antwort auf Ihre Anfrage, an Werktagen
bundesweitEigenes Fachpersonal, Ingenieure und Meister vor Ort
Zwei Servicetechniker messen eine Batterieanlage mit dem Multimeter durch
Regelmäßige Wartung stellt sicher, dass die Anlage im Ernstfall wirklich übernimmt

Überblick

Der Ernstfall prüft nicht vorher, ob gewartet wurde

USV, Sicherheitsbeleuchtung, Stromerzeuger und Batterien haben eines gemeinsam: Sie stehen still oder laufen unbeachtet mit, bis das Netz ausfällt. Fehler zeigen sich ohne Wartung erst im Moment, in dem die Anlage gebraucht wird, und dann ist es zu spät. Ein Wartungsvertrag bei uns heißt: feste Intervalle nach Herstellervorgabe, Prüfung durch eigenes Fachpersonal, lückenlose Dokumentation und Ersatzteile, wenn sie gebraucht werden.

Einsatzbereiche

Was der Wartungsvertrag für Sie regelt

Feste Termine statt Erinnerungslisten

Wir überwachen die Intervalle Ihrer Anlagen und kommen, wenn die Wartung fällig ist. Sie müssen an nichts denken und versäumen keine Prüfpflicht.

Nachweis für Behörden und Versicherer

Nach jeder Wartung erhalten Sie ein Prüfprotokoll. Bei Begehungen, Audits und im Schadensfall liegt der Nachweis vor, dass Ihre Anlagen ordnungsgemäß geprüft wurden.

Störung im laufenden Betrieb

Wenn eine Anlage Fehler meldet, sind wir Ihr direkter Ansprechpartner, bundesweit mit eigenem Fachpersonal statt anonymer Hotline.

Ersatzteile und Batterietausch

Verschleißteile und alternde Batterien tauschen wir geplant im Rahmen der Wartung, bevor sie zum Ausfallrisiko werden. Die Ersatzteilversorgung ist gesichert.

Auswahl

Was wir warten und wie oft

AnlageWartungsleistungenTurnus
USV-AnlagenFunktionsprüfung, Batterietest, SNMP-Fernüberwachung, PrüfprotokollNach Herstellervorgabe, in der Regel jährlich
SicherheitsbeleuchtungFunktionstest, Kapazitätsprobe, PrüfdokumentationGesetzlich gefordert, jährlich
StromerzeugerProbelauf, Inspektion und Wartung nach HerstellervorgabeNach Herstellervorgabe
BatteriesystemeBatterietest, Sichtprüfung, Bewertung der RestkapazitätIm Rahmen der Anlagenwartung

Ablauf

So kommen Ihre Anlagen in die Wartung

  1. Anfrage stellenSie nennen uns Ihre Anlagen. Wir antworten an Werktagen innerhalb von 24 Stunden.
  2. Bestand aufnehmenWir erfassen Anlagen, Zustand und fällige Prüfungen. Bei Bedarf kommen wir dafür zu Ihnen vor Ort.
  3. Wartungsvertrag abschließenSie erhalten ein kostenloses, unverbindliches Angebot mit festen Intervallen und klarem Leistungsumfang.
  4. Laufende BetreuungWir warten nach Plan, dokumentieren jede Prüfung und stehen bei Störungen als fester Ansprechpartner bereit.

Häufige Fragen

Was kostet ein Wartungsvertrag?

Der Preis richtet sich nach Anzahl und Art der Anlagen sowie den geforderten Intervallen. Nach der Bestandsaufnahme erhalten Sie ein konkretes Angebot, kostenlos und unverbindlich.

Wie oft muss eine USV gewartet werden?

Nach Herstellervorgabe, in der Regel jährlich mit Funktionsprüfung und Batterietest. Per SNMP-Fernüberwachung behalten wir den Zustand zusätzlich laufend im Blick.

Welche Prüfungen sind gesetzlich vorgeschrieben?

Bei Sicherheitsbeleuchtung ist die jährliche Wartung mit Kapazitätsprobe gesetzlich gefordert, weitere Anlagen unterliegen den Vorgaben der Hersteller und des Baurechts. Welche Pflichten für Ihre Anlagen gelten, klären wir bei der Bestandsaufnahme.

Was steht im Prüfprotokoll?

Geprüfte Anlage, durchgeführte Messungen und Tests, Ergebnisse und festgestellte Mängel samt Empfehlung. Damit haben Sie den Nachweis für Behörden und Versicherer und eine klare Entscheidungsgrundlage.

Warum fallen Batterien aus, obwohl die Anlage nie lief?

Batterien altern auch im Standby, beschleunigt durch Temperaturen über 20 Grad am Aufstellungsort. Ohne Batterietest bleibt dieser schleichende Kapazitätsverlust unsichtbar, bis die Anlage im Ernstfall zu kurz trägt.

Was passiert, wenn bei der Wartung ein Mangel auffällt?

Sie erhalten den Befund im Protokoll mit einer klaren Empfehlung und einem Angebot für die Behebung. Ob und wann repariert wird, entscheiden Sie.

Jetzt Anlagen in die Wartung geben

Nennen Sie uns Ihre Anlagen. Sie erhalten an Werktagen innerhalb von 24 Stunden ein kostenloses und unverbindliches Angebot.

Wartung anfragen +49 5521 9981-0
Mo bis Do 07:00 bis 16:00 Uhr
Fr 07:00 bis 14:30 Uhr

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