Rechtliches · Geschäftskunden
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen gelten für Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Für Verbraucher gelten die AGB für Verbraucher.
Stand: 29. August 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragssprache
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten ausschließlich für Lieferungen und Leistungen der GridCo Energy Solutions GmbH, Theodor-Heuss-Straße 4, 37412 Herzberg am Harz ("GridCo"), gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (zusammen "Kunde"). Sie gelten nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
1.2 Der Kunde bestätigt mit seiner Bestellung, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließt.
1.3 Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn GridCo ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
1.4 Vertragssprache ist Deutsch.
§ 2 Angebote und Vertragsschluss
2.1 Produktdarstellungen in Katalogen, Preislisten, Angeboten oder sonstigen Verkaufsunterlagen sind unverbindlich und stellen kein Angebot zum Vertragsschluss dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein Angebot abzugeben.
2.2 Bestellungen oder Anfragen des Kunden per Telefon oder E-Mail stellen noch kein Angebot zum Vertragsschluss dar. GridCo kann dem Kunden ein gesondertes Angebot per E-Mail übersenden. Ein Vertrag kommt ausschließlich mit Zugang der Annahmeerklärung des Kunden bei GridCo zustande. Die Annahmeerklärung ist in Textform abzugeben.
2.3 Vertragsinhalt sind die Leistungen, die in der Auftragsbestätigung und den dort einbezogenen Unterlagen beschrieben sind. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
2.4 Die geschuldete Beschaffenheit ergibt sich aus der Auftragsbestätigung, den darin einbezogenen Produktspezifikationen und den ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Angaben zur Beschaffenheit, Haltbarkeit oder Leistung begründen nur dann eine Garantie, wenn sie ausdrücklich als Garantie bezeichnet wurden.
§ 3 Preise, Nebenkosten, Aufrechnung und Zurückbehaltung
3.1 Soweit Preise nicht ausdrücklich als Bruttopreise ausgewiesen sind, verstehen sie sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie vereinbarter Verpackungs-, Versand-, Transport- und sonstiger Nebenkosten.
3.2 Hat GridCo Montage-, Aufstellungs-, Wartungs-, Reparatur- oder sonstige Leistungen beim Kunden übernommen, trägt der Kunde neben der vereinbarten Vergütung alle erforderlichen, vorab vereinbarten Nebenkosten, insbesondere Reise-, Übernachtungs-, Verpflegungs-, Warte- und Transportkosten.
3.3 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Dies gilt nicht für Gegenforderungen, die in einem engen synallagmatischen Verhältnis zu der Forderung von GridCo stehen.
3.4 Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Zahlung, Fälligkeit und Verzug
4.1 Zahlungsbedingungen und Fälligkeit ergeben sich aus dem individuellen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Soweit dort nichts Abweichendes vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von zehn Tagen nach Zugang einer prüffähigen Rechnung ohne Abzug zahlbar.
4.2 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. GridCo ist insbesondere berechtigt, Verzugszinsen nach § 288 Abs. 2 BGB sowie die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
4.3 Werden nach Vertragsschluss Umstände erkennbar, die die Gegenleistung des Kunden gefährden, ist GridCo berechtigt, die eigene Leistung bis zur Bewirkung der Gegenleistung oder bis zur Leistung einer angemessenen Sicherheit zu verweigern. Gesetzliche Rechte, insbesondere aus § 321 BGB, bleiben unberührt.
§ 5 Lieferung, Leistungshindernisse und Annahmeverzug
5.1 Liefergebiet, Lieferort, Versandart und Lieferzeit werden individuell vereinbart. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, wenn sie dem Kunden zumutbar sind.
5.2 Vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen setzen voraus, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt, insbesondere erforderliche Informationen und Unterlagen bereitstellt, Genehmigungen einholt, Zugang gewährt und fällige Zahlungen leistet.
5.3 Kann GridCo Liefer- oder Leistungsfristen wegen höherer Gewalt oder sonstiger Umstände, die GridCo nicht zu vertreten hat, nicht einhalten, verlängern sich die Fristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. GridCo wird den Kunden über Beginn und voraussichtliche Dauer der Behinderung informieren.
5.4 Nimmt der Kunde die Ware nicht ab oder verzögert sich die Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, ist GridCo berechtigt, Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens einschließlich angemessener Lager-, Warte- und Transportkosten zu verlangen. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
6.1 Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung bestehenden Ansprüche Eigentum von GridCo.
6.2 Der Kunde darf Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern, sofern er nicht in Zahlungsverzug ist. Forderungen aus der Weiterveräußerung tritt der Kunde GridCo bereits jetzt in Höhe des Rechnungswerts der jeweils weiterveräußerten Vorbehaltsware einschließlich Umsatzsteuer ab.
6.3 Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts sind Verpfändungen und Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware unzulässig. Zugriffe Dritter hat der Kunde GridCo unverzüglich mitzuteilen.
§ 7 Leistungen vor Ort
7.1 Diese Ziffer gilt für Montage-, Aufstellungs-, Wartungs-, Reparatur- und sonstige Leistungen vor Ort, soweit GridCo diese ausdrücklich vertraglich übernommen hat.
7.2 Der Kunde stellt rechtzeitig alle zur Durchführung erforderlichen Voraussetzungen bereit, insbesondere Zugang, Strom, Wasser, Beleuchtung, angemessene Arbeits- und Lagerräume sowie die am Leistungsort erforderlichen Schutzvorkehrungen.
7.3 Der Kunde informiert GridCo vor Leistungsbeginn vollständig über ihm bekannte Versorgungsleitungen, statische Gegebenheiten, Gefahrenquellen und sonstige erhebliche Umstände und stellt erforderliche Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung.
7.4 Soweit eine Werkleistung geschuldet ist, hat der Kunde die abnahmereife Leistung unverzüglich abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
§ 8 Rechte des Kunden bei Mängeln
8.1 Ist eine Lieferung oder Leistung bei Gefahrübergang beziehungsweise bei Abnahme mangelhaft, ist GridCo zunächst zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet. Die Wahl zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung steht GridCo zu.
8.2 Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unmöglich oder dem Kunden unzumutbar, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte auf Minderung oder Rücktritt sowie nach Maßgabe von § 11 Schadens- und Aufwendungsersatz zu.
8.3 Keine Mängel sind natürlicher Verschleiß sowie Schäden durch unsachgemäße Behandlung, Lagerung, Inbetriebnahme, Montage oder Wartung, soweit GridCo diese Umstände nicht zu vertreten hat.
§ 9 Untersuchungs- und Rügepflicht
Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, hat der Kunde die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich in Textform anzuzeigen. Zeigt sich später ein verdeckter Mangel, ist er unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Im Übrigen gilt § 377 HGB.
§ 10 Urheberrechte und Vertraulichkeit
An Kostenvoranschlägen, Angeboten, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behält sich GridCo Eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte vor. Die Unterlagen sowie die im Zusammenhang mit Angeboten und Bestellungen stehenden Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nur mit vorheriger Zustimmung von GridCo zugänglich gemacht werden.
§ 11 Verjährung und Haftung
11.1 Mängelansprüche des Kunden sowie hierauf gestützte Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, soweit sich aus den nachfolgenden Regelungen nichts anderes ergibt.
11.2 Die Verkürzung gilt nicht bei Vorsatz, arglistigem Verschweigen eines Mangels, Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie, Ansprüchen wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, grob fahrlässig verursachten Schäden, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und in weiteren gesetzlich geregelten Ausnahmefällen.
11.3 GridCo haftet nach den gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypisch eintretenden Schaden begrenzt.
§ 12 Datenschutz
GridCo verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und seiner Ansprechpartner nach den Vorschriften der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes. Die Informationen nach Art. 13 und Art. 14 DSGVO stellt GridCo in der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung bereit.
§ 13 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten Herzberg am Harz. GridCo ist daneben berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Für alle Rechtsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§ 14 Sonstiges
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
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