Versammlungsstätten und öffentliche Gebäude
Wo viele Menschen zusammenkommen, verlangt das Baurecht eine Sicherheitsbeleuchtung, die Rettungswege markiert und beleuchtet. Wir planen die Anlage so, dass sie Vorschrift und Gebäude gerecht wird.
Leistung 03 · Sicherheitsbeleuchtung
Fällt der Strom aus, müssen Menschen sicher aus dem Gebäude finden. Wir planen, installieren und warten Ihre Not- und Sicherheitsbeleuchtung, vom einzelnen Rettungsweg bis zur Großanlage.
Überblick
In öffentlich zugänglichen Gebäuden, Versammlungsstätten und vielen Arbeitsstätten ist Sicherheitsbeleuchtung vorgeschrieben, und das aus gutem Grund: Bei einem Stromausfall geraten dunkle Flure und Treppenhäuser in Sekunden zur Gefahr. Damit Sie vorgesorgt haben, planen wir die Anlage passend zu Ihrem Gebäude und ganz individuell nach Ihrem Anliegen. Installiert wird sie von unserem eigenen Fachpersonal. Auch im Betrieb bleiben wir an Ihrer Seite: Wir übernehmen die gesetzlich geforderte Wartung und dokumentieren jede Prüfung nachvollziehbar. So stehen Sie im Ernstfall und bei jeder Kontrolle auf der sicheren Seite.
Auswahl
| Systemart | Wofür geeignet | Typischer Einsatz |
|---|---|---|
| Einzelbatterieleuchten | Kleinere Objekte und einzelne Rettungswege, jede Leuchte versorgt sich selbst | Büros, Praxen, kleinere Betriebe |
| Zentralbatteriesystem | Größere Gebäude mit vielen Leuchten, zentrale Versorgung und Überwachung | Versammlungsstätten, Verwaltungen, Industrie |
| Funkgesteuerte Systeme | Nachrüstung ohne neue Leitungswege | Bestandsbauten und Altbausanierung |
Einsatzbereiche
Wo viele Menschen zusammenkommen, verlangt das Baurecht eine Sicherheitsbeleuchtung, die Rettungswege markiert und beleuchtet. Wir planen die Anlage so, dass sie Vorschrift und Gebäude gerecht wird.
In Arbeitsstätten mit besonderer Gefährdung müssen Beschäftigte ihren Arbeitsplatz bei Stromausfall sicher verlassen können. Sicherheitsbeleuchtung hält Fluchtwege und gefährliche Bereiche sichtbar.
Wo Menschen nicht selbstständig fliehen können, zählt jede Orientierungshilfe doppelt. Die Anlage sichert Flure, Treppen und Funktionsräume, bis die Versorgung zurückkehrt.
In Altbauten scheitert die Nachrüstung oft an fehlenden Leitungswegen. Funkgesteuerte Leuchten lösen das ohne Stemmarbeiten und ohne lange Ausfallzeiten im Betrieb.
Ablauf
Der Preis hängt von Gebäudegröße, Systemart und Leuchtenzahl ab, einen pauschalen Wert gibt es nicht. Nach einer Objektbegehung erhalten Sie ein konkretes Angebot, kostenlos und unverbindlich.
In öffentlich zugänglichen Gebäuden, Versammlungsstätten und Arbeitsstätten mit besonderer Gefährdung in aller Regel ja. Was für Ihr Objekt gilt, klären wir bei der Planung anhand der baurechtlichen Anforderungen.
Einzelbatterieleuchten sind bei kleinen Objekten schnell installiert und günstig. Ab einer gewissen Leuchtenzahl spielt ein Zentralbatteriesystem seine Stärken aus: zentrale Überwachung, einfachere Prüfung, geringerer Aufwand je Leuchte. Wir rechnen Ihnen beides vor.
Die Funktion muss regelmäßig getestet werden, einmal jährlich steht die Wartung mit Kapazitätsprobe an, bei der die Batterien ihre volle Überbrückungszeit nachweisen müssen. Wir übernehmen beides und führen die Dokumentation.
Ja. Funkgesteuerte Systeme kommen ohne neue Leitungswege aus und lassen sich im laufenden Betrieb nachrüsten, das erspart Stemmarbeiten und lange Schließzeiten.
Ohne dokumentierte Prüfung haftet im Schadensfall der Betreiber, und Versicherer wie Behörden fragen zuerst nach dem Prüfnachweis. Ein Wartungsvertrag nimmt Ihnen Termin und Dokumentation ab.
Schildern Sie uns Ihr Gebäude. Sie erhalten an Werktagen innerhalb von 24 Stunden ein kostenloses und unverbindliches Angebot.