Leistung 03 · Sicherheitsbeleuchtung

Im Ernstfall bleibt der Weg sichtbar

Fällt der Strom aus, müssen Menschen sicher aus dem Gebäude finden. Wir planen, installieren und warten Ihre Not- und Sicherheitsbeleuchtung, vom einzelnen Rettungsweg bis zur Großanlage.

1x jährlichGesetzlich geforderte Wartung mit Kapazitätsprobe, von uns dokumentiert
24 Std.Antwort auf Ihre Anfrage, an Werktagen
bundesweitService mit eigenem Fachpersonal, Ingenieure und Meister vor Ort
Beleuchtetes Rettungszeichen über einem Fluchtweg
Sicherheitsbeleuchtung führt Menschen aus dem Gebäude, wenn das Licht ausfällt

Überblick

Pflicht, die Leben schützt

In öffentlich zugänglichen Gebäuden, Versammlungsstätten und vielen Arbeitsstätten ist Sicherheitsbeleuchtung vorgeschrieben, und das aus gutem Grund: Bei einem Stromausfall geraten dunkle Flure und Treppenhäuser in Sekunden zur Gefahr. Damit Sie vorgesorgt haben, planen wir die Anlage passend zu Ihrem Gebäude und ganz individuell nach Ihrem Anliegen. Installiert wird sie von unserem eigenen Fachpersonal. Auch im Betrieb bleiben wir an Ihrer Seite: Wir übernehmen die gesetzlich geforderte Wartung und dokumentieren jede Prüfung nachvollziehbar. So stehen Sie im Ernstfall und bei jeder Kontrolle auf der sicheren Seite.

Auswahl

Welches System zu welchem Gebäude passt

SystemartWofür geeignetTypischer Einsatz
EinzelbatterieleuchtenKleinere Objekte und einzelne Rettungswege, jede Leuchte versorgt sich selbstBüros, Praxen, kleinere Betriebe
ZentralbatteriesystemGrößere Gebäude mit vielen Leuchten, zentrale Versorgung und ÜberwachungVersammlungsstätten, Verwaltungen, Industrie
Funkgesteuerte SystemeNachrüstung ohne neue LeitungswegeBestandsbauten und Altbausanierung

Einsatzbereiche

Wo Sicherheitsbeleuchtung gefordert ist

Versammlungsstätten und öffentliche Gebäude

Wo viele Menschen zusammenkommen, verlangt das Baurecht eine Sicherheitsbeleuchtung, die Rettungswege markiert und beleuchtet. Wir planen die Anlage so, dass sie Vorschrift und Gebäude gerecht wird.

Arbeitsstätten und Industrie

In Arbeitsstätten mit besonderer Gefährdung müssen Beschäftigte ihren Arbeitsplatz bei Stromausfall sicher verlassen können. Sicherheitsbeleuchtung hält Fluchtwege und gefährliche Bereiche sichtbar.

Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen

Wo Menschen nicht selbstständig fliehen können, zählt jede Orientierungshilfe doppelt. Die Anlage sichert Flure, Treppen und Funktionsräume, bis die Versorgung zurückkehrt.

Bestandsbau und Sanierung

In Altbauten scheitert die Nachrüstung oft an fehlenden Leitungswegen. Funkgesteuerte Leuchten lösen das ohne Stemmarbeiten und ohne lange Ausfallzeiten im Betrieb.

Ablauf

Von der Anfrage zur geprüften Anlage

  1. Anfrage stellenSie schildern uns Ihr Objekt. Wir antworten an Werktagen innerhalb von 24 Stunden.
  2. Planung am ObjektWir begehen das Gebäude gemeinsam, erfassen die Rettungswege und wählen das passende System: von der Einzelbatterieleuchte über die Zentralbatterieanlage bis zum funkgesteuerten System, das ohne zusätzliche Verkabelung auskommt und sich ideal für Bestandsgebäude eignet.
  3. Angebot und InstallationSie erhalten ein kostenloses und unverbindliches Angebot. Nach Ihrer Freigabe installieren wir die Anlage mit eigenem Fachpersonal.
  4. Jährliche WartungWir übernehmen die gesetzlich geforderte Wartung mit Funktionstest und Kapazitätsprobe und dokumentieren jede Prüfung nachvollziehbar.

Häufige Fragen

Was kostet eine Sicherheitsbeleuchtung?

Der Preis hängt von Gebäudegröße, Systemart und Leuchtenzahl ab, einen pauschalen Wert gibt es nicht. Nach einer Objektbegehung erhalten Sie ein konkretes Angebot, kostenlos und unverbindlich.

Ist Sicherheitsbeleuchtung bei mir Pflicht?

In öffentlich zugänglichen Gebäuden, Versammlungsstätten und Arbeitsstätten mit besonderer Gefährdung in aller Regel ja. Was für Ihr Objekt gilt, klären wir bei der Planung anhand der baurechtlichen Anforderungen.

Einzelbatterie oder Zentralbatterie, was passt zu mir?

Einzelbatterieleuchten sind bei kleinen Objekten schnell installiert und günstig. Ab einer gewissen Leuchtenzahl spielt ein Zentralbatteriesystem seine Stärken aus: zentrale Überwachung, einfachere Prüfung, geringerer Aufwand je Leuchte. Wir rechnen Ihnen beides vor.

Wie oft muss die Anlage geprüft werden?

Die Funktion muss regelmäßig getestet werden, einmal jährlich steht die Wartung mit Kapazitätsprobe an, bei der die Batterien ihre volle Überbrückungszeit nachweisen müssen. Wir übernehmen beides und führen die Dokumentation.

Geht die Nachrüstung auch im Altbau?

Ja. Funkgesteuerte Systeme kommen ohne neue Leitungswege aus und lassen sich im laufenden Betrieb nachrüsten, das erspart Stemmarbeiten und lange Schließzeiten.

Was passiert, wenn die Wartung versäumt wird?

Ohne dokumentierte Prüfung haftet im Schadensfall der Betreiber, und Versicherer wie Behörden fragen zuerst nach dem Prüfnachweis. Ein Wartungsvertrag nimmt Ihnen Termin und Dokumentation ab.

Jetzt Prüfpflicht und Bedarf klären

Schildern Sie uns Ihr Gebäude. Sie erhalten an Werktagen innerhalb von 24 Stunden ein kostenloses und unverbindliches Angebot.

Angebot anfordern +49 5521 9981-0
Mo bis Do 07:00 bis 16:00 Uhr
Fr 07:00 bis 14:30 Uhr

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